Medienanstalten gehen gegen Telefonsexwerbung vor


Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat sich in ihrer Sitzung am Dienstag mit dem Abschlussbericht der Untersuchung „Telefonsexwerbung und Sex-Clips“ befasst.


Ende 2022 hatte die DLM beschlossen, so genannte Sex-Clips bei privaten TV-Veranstaltern erneut zu prüfen. Anlass dafür war die auffällige Zunahme der Telefonsex-Angebote sowie die neuen Formen von Sex-Clips im Nachtprogramm einiger Sender. Die Prüfung beschränkte sich nicht allein auf rundfunkrechtliche Aspekte wie Jugendschutzbestimmungen und Pornographieverbot, sondern bezog auch programmlich-ethische Gesichtspunkte ein.

Gefunden wurden 125 Einzelfälle in zehn Programmen, bei denen der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Verbot der Werbung für Pornographie besteht, insbesondere durch die Bewerbung von Sex-Seiten im Internet. In 26 Fällen wurden mögliche Verstöße gegen das Pornographieverbot festgestellt. In einigen wenigen Fällen ergab die Prüfung mögliche Verstöße gegen das Werbeverbot für Prostitution.

Die Untersuchung belege erneut die Konvergenz insbesondere der beiden Medien Fernsehen und Internet: Viele Inhalte des Fernsehens würden inzwischen im Internet aufgegriffen, wobei das Fernsehen als Portal für den Internet-Einstieg diene, so DLM-Vorsitzender Wolfgang Thaenert. Hiermit würden sich auch für die rechtliche Bewerbung neue Fragestellungen eröffnen: Ob und wie die Inhalte der Internetseiten, für die in Fernsehspots geworben werde, einzubeziehen oder zuzurechnen seien, werde noch zu klären sein so Thaenert weiter.

Die jeweils zuständigen Landesmedienanstalten bzw. die für die Aufsicht über Fernsehen und Internet zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) unter dem Vorsitz der Landesmedienanstalten würden sich mit den Einzelfällen weiter befassen, ergänzt KJM-Voristzender Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Die Zurechenbarkeit verlinkter Inhalte werde nicht nur in der KJM diskutiert werden. Hier sehe er gerade auch für die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle die Verpflichtung, eine den Interessen des Jugendmedienschutzes angemessene Spruchpraxis zu entwickeln.

Unabhängig von der Frage der medienrechtlichen Zulässigkeit der Telefonsexwerbung und Sex-Clips ist insgesamt eine Verstärkung dieser Angebote festzustellen: Programmübergreifend, über Stunden hinweg und in unablässigen Wiederholungsschleifen komme es zu einer ausgedehnten nächtlichen Programmfläche, der sich der Fernsehzuschauer kaum noch entziehen könne, so Winfried Engel, Vorsitzender der Gremienvorsitzendenkonferenz. Inhaltlich besonders problematisch sei die Vermittlung eines Bildes, das Frauen als Sexualobjekt darstelle, ungewöhnliche sexuelle Praktiken als Normalität beschreibe und bestimmte Personengruppen – beispielsweise osteuropäische Frauen – diskriminiere. Die Telefonsex-Spots wie auch die Sex-Clips vermittelten gesellschaftliche Leitbilder, die ihrem Wertekonsens zuwiderliefen. Daher gebe es nicht nur einen medienrechtlichen Handlungsbedarf, man müsse sich für eine Reduzierung und eine qualitative Veränderung dieser Angebot einsetzen, so Engel.

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